Beeinflusst die Corona-Pandemie die strengen Abgabefristen für die Erbschaftssteuererklärung oder für die Zahlung der Erbschaftssteuer in Frankreich?

Nicht nur die enge wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Deutschland und Frankreich, sondern auch die immer weiter zunehmende Internationalisierung des privaten Anlegerverhaltens führt vermehrt zu grenzüberschreitenden Erbfällen.

Im Rahmen einer deutsch-französischen Nachlassabwicklung stehen die Erben und Vermächtnisnehmer auch vor erbschaftssteuerrechtlichen Herausforderungen. Beide Länder nehmen ihr Besteuerungsrecht in Anspruch. Hinzu kommt, dass die Erbschaftssteuerbelastung in Frankreich als eine der höchsten in Europa gilt.

Wie von uns in einem vorangegangenen Artikel dargestellt, haben Deutschland und Frankreich ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen, welches die Doppelbesteuerung in beiden Ländern vermeiden soll (s. deutsch-französisches DBA) .

Der vorliegende Beitrag soll die erbschaftssteuerrechtlichen Besonderheiten im deutsch-französischen Kontext aufzeigen, den eventuellen Einfluss der Notstandsverordnungen der französischen Regierung  im Rahmen der Coronakrise näher beleuchten und damit den (zukünftigen) Betroffenen eine zielgerechte Handhabe bei deutsch-französischen Erbfällen ermöglichen.

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