Neueste französische Rechtsprechung zum missbräuchlichen Abbruch von Geschäftsbeziehungen – eine vertragliche oder deliktische Anspruchsgrundlage?

In einer Entscheidung vom 7. Mai 2019 hat die höchste französische Gerichtsbarkeit eine
Gelegenheit verpasst, sich über die Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs aufgrund
missbräuchlichen Abbruchs von bestehenden Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Art. L.442-6,
Abs. 1, Nr. 5 a. F. des Code de Commerce (nunmehr Art. L. 442-1, Abs. 2 n.F. des Code de Commerce,
s. Wichtige Neuerungen im französischen Handels- und Vertriebsrecht) auszusprechen.
Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, wie zögerlich und gleichzeitig widersprüchlich die
französische Rechtsprechung der letzten Jahre auf die Granarolo-Entscheidung des EuGH reagiert.

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