In den meisten Handelsverträgen im deutsch-französischen Rechtsverkehr wie auch im internationalen Wirtschaftsrecht allgemein wird eine Vereinbarung darüber getroffen, welches Gericht im Fall eines Rechtsstreits zuständig sein soll. Um zu verhindern, dass eine solche Vereinbarung ins Leere geht, müssen bestimmte Dinge unbedingt beachtet werden. [Weiterlesen…]
DEUTSCH-FRANZÖSISCHER RECHTSVERKEHR UND VERTRÄGE: WARUM ES SICH LOHNT, BEI DER FORMULIERUNG VON GERICHTLICHEN ZUSTÄNDIGKEITSVEREINBARUNGEN SORGFALT WALTEN ZU LASSEN
Kategorie: Allgemein Stichworte: Artikel L. 442-1 II Code de commerce, Brüssel 1a-Verordnung, brutaler Abbruch einer langjährigen Geschäftsbeziehung, deliktsrechtliche Ansprüche, deutsch-französischer Rechtsverkehr, EuGVVO, französisches Handelsgesetzbuch, gerichtliche Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarungen, Handelsverträge, internationales Wirtschaftsrecht, Lieferort, Ort der Erbringung einer Dienstleistung, rupture brutale des relations commerciales établies, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Zuständigkeitsvereinbarungen