Die europäische Einigung und die Zunahme der regionalen Zusammenarbeit in den Grenzregionen zu Frankreich, Belgien und Luxemburg hat es mit sich gebracht, dass auch deutsche Geschäftsbanken vermehrt Kunden mit Beziehungen zu den französischsprachigen Nachbarländern bedienen. In diesem Zusammenhang werden auch Darlehen an Personen gewährt, die einen Bezug zu einem oder mehreren der Nachbarländer haben. Soweit diese Darlehen durch die Abtretung von Forderungen besichert werden sollen, die dem Recht eines der Nachbarländer unterliegen, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Voraussetzungen des jeweiligen Nachbarstaates für die Geltung der Abtretung gegenüber Dritten eingehalten werden.
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung während seiner Probezeit
Dieser Artikel wurde gemeinsam von Dr. Daniel SMYREK, Petra KUHN und Pauline BLARD verfasst.
Im französischen Arbeitsrecht kann ein Arbeitgeber in der Regel den Vertrag innerhalb der Probezeit beenden, ohne dass dem Arbeitnehmer ein Entschädigungsanspruch zusteht.
Vor diesem Hintergrund ist es gängige Praxis, auch in Handelsvertreterverträgen Probezeiten zu vereinbaren. [Weiterlesen…]
Wichtige Neuerungen im französischen Handels- und Vertriebsrecht
Die Verordnung Nr. 2019-359 vom 24. April 2019 ändert das französische Handelsgesetzbuch (Code de commerce) in einigen wesentlichen Punkten betreffend Allgemeine Verkaufsbedingungen und den missbräuchlichen Abbruch von Geschäftsbeziehungen. Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge und Vertragsnachträge, die nach dem 25. April 2019 abgeschlossen werden. Gemeinsam mit unserer französischen Partnerkanzlei LEXT Avocats, verschafft Ihnen Dr. Daniel Smyrek einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im französischen Handels- und Vertriebsrecht.
Häufige Fragen rund um Ihre Frankreichimmobilie
Sie suchen Beratung im Rahmen eines Kaufs oder Verkaufs Ihrer Immobilie in Frankreich oder haben Einzelfragen zum französischen Immobilienrecht wie z.B. zu den anfallenden Steuern, Notar- oder Maklergebühren? Wir haben die Häufigsten Fragen rund um Ihre Frankreichimmobilie für Sie zusammengestellt und Petra Kuhn, unsere Expertin für deutsch-französisches Immobilienrecht, berät Sie gern.