Beeinflusst die Corona-Pandemie die strengen Abgabefristen für die Erbschaftssteuererklärung oder für die Zahlung der Erbschaftssteuer in Frankreich?

Nicht nur die enge wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Deutschland und Frankreich, sondern auch die immer weiter zunehmende Internationalisierung des privaten Anlegerverhaltens führt vermehrt zu grenzüberschreitenden Erbfällen.

Im Rahmen einer deutsch-französischen Nachlassabwicklung stehen die Erben und Vermächtnisnehmer auch vor erbschaftssteuerrechtlichen Herausforderungen. Beide Länder nehmen ihr Besteuerungsrecht in Anspruch. Hinzu kommt, dass die Erbschaftssteuerbelastung in Frankreich als eine der höchsten in Europa gilt.

Wie von uns in einem vorangegangenen Artikel dargestellt, haben Deutschland und Frankreich ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen, welches die Doppelbesteuerung in beiden Ländern vermeiden soll (s. deutsch-französisches DBA) .

Der vorliegende Beitrag soll die erbschaftssteuerrechtlichen Besonderheiten im deutsch-französischen Kontext aufzeigen, den eventuellen Einfluss der Notstandsverordnungen der französischen Regierung  im Rahmen der Coronakrise näher beleuchten und damit den (zukünftigen) Betroffenen eine zielgerechte Handhabe bei deutsch-französischen Erbfällen ermöglichen.

[Weiterlesen…]

Begründet die Corona-Pandemie ein Recht auf Neuverhandlung von laufenden Verträgen nach französischem Zivilrecht?

Wie von uns in einem vorangegangenen Artikel dargestellt, ist die COVID-19-Pandemie nach französischem Recht grundsätzlich geeignet, einen Fall von höherer Gewalt (Force Majeure) zu begründen (dazu unser Artikel zur Force Majeure im französischen Recht vom 8. April 2020). Auf dieses Rechtsinstitut soll im Folgenden nicht weiter eingegangen werden.

Zudem sieht Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) die Möglichkeit der Neuverhandlung von Verträgen bei Veränderung von Umständen vor (dazu unser Artikel Die Corona-Krise: Hardship und die Veränderung der Umstände). Daneben hat die französische Regierung am 25. März 2020 diverse Verordnungen (https://www.legifrance.gouv.fr) erlassen, die bei Vertragsstörungen in laufenden Verträgen weitere außerordentliche Rechte für die Vertragsparteien vorsehen.

Dieser Beitrag soll die Möglichkeit einer Neuverhandlung von Verträgen, sofern französisches Recht zur Anwendung kommt, näher beleuchten und zur zielgerechten Handhabe der vorgenannten Regelungen beitragen.

[Weiterlesen…]

Neueste französische Rechtsprechung zum missbräuchlichen Abbruch von Geschäftsbeziehungen – eine vertragliche oder deliktische Anspruchsgrundlage?

In einer Entscheidung vom 7. Mai 2019 hat die höchste französische Gerichtsbarkeit eine
Gelegenheit verpasst, sich über die Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs aufgrund
missbräuchlichen Abbruchs von bestehenden Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Art. L.442-6,
Abs. 1, Nr. 5 a. F. des Code de Commerce (nunmehr Art. L. 442-1, Abs. 2 n.F. des Code de Commerce,
s. Wichtige Neuerungen im französischen Handels- und Vertriebsrecht) auszusprechen.
Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, wie zögerlich und gleichzeitig widersprüchlich die
französische Rechtsprechung der letzten Jahre auf die Granarolo-Entscheidung des EuGH reagiert.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Häufige Fragen rund um Ihre Frankreichimmobilie

Sie suchen Beratung im Rahmen eines Kaufs oder Verkaufs Ihrer Immobilie in Frankreich oder haben Einzelfragen zum französischen Immobilienrecht wie z.B. zu den anfallenden Steuern, Notar- oder Maklergebühren? Wir haben die Häufigsten Fragen rund um Ihre Frankreichimmobilie für Sie zusammengestellt und Petra Kuhn, unsere Expertin für deutsch-französisches Immobilienrecht, berät Sie gern.